Pentests nach Branche

    Pentests im Finanzwesen

    Pentests für Banken, Versicherungen und Finanzdienstleister planen: kritische Funktionen, Anwendungen, Schnittstellen, Dienstleister und DORA richtig einordnen.

    Redaktionell geprüft: 25. August 2026 9 Min. Lesezeit

    Ausgangspunkt

    Vom Geschäftsrisiko zum technischen Scope

    Finanzunternehmen müssen technische Prüftiefe, operationale Resilienz und regulatorische Nachweise zusammen denken. Ausgangspunkt bleibt die konkrete kritische Funktion – nicht die pauschale Annahme, jeder Pentest sei automatisch ein DORA- oder TLPT-Nachweis.

    Typische Systeme und Prüfflächen

    • Onlinebanking, Kunden- und Vermittlerportale
    • Zahlungsverkehr und transaktionsnahe APIs
    • Identitäts-, Authentifizierungs- und Berechtigungssysteme
    • Cloud-Plattformen und ausgelagerte IKT-Dienste
    • Interne Netze, Active Directory und privilegierte Zugänge
    • Mobile Apps und angebundene Backend-Systeme

    Priorisierung

    Worauf Auftraggeber besonders achten sollten

    01

    Kritische Funktionen

    Geschäftsprozesse, Ausfallfolgen und abhängige IKT-Systeme bestimmen die Priorisierung.

    02

    Identitäten und Transaktionen

    Rollen, Freigaben, starke Authentifizierung und Manipulationsmöglichkeiten verdienen besondere Tiefe.

    03

    Drittparteien

    Providergrenzen, Freigaben und gemeinsam verantwortete Schnittstellen müssen vor Testbeginn geklärt sein.

    Vorbereitung

    Das gehört vor der Anfrage auf den Tisch

    1. 01Kritische oder wichtige Funktionen benennen
    2. 02System- und Datenflüsse einschließlich Dienstleistern erfassen
    3. 03Regulatorisches Testziel schriftlich festhalten
    4. 04Produktionsrisiken und Abbruchwege abstimmen
    5. 05SOC, Betrugsprävention und Incident Response einbinden
    6. 06Nachweisformat, Behebung und Retest festlegen

    Wichtige Abgrenzung

    Keine pauschale Compliance-Aussage

    Ein klassischer Pentest ist nicht automatisch ein Threat-led Penetration Test nach DORA. Ob DORA anwendbar ist und welche Testform gefordert wird, muss das Unternehmen mit seinen zuständigen Risiko-, Compliance- und Aufsichtsfunktionen klären.

    Primärquellen zur Einordnung